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Antrag auf Einmessung eines neu errichteten oder veränderten Gebäudes

Alle für einen Antrag und eine genaue Gebührenvorschau erforderlichen Angaben sind mit einem gekennzeichnet.
Machen Sie sich keine Sorgen. Wenn etwas wichtiges fehlt, melden wir uns bei Ihnen!

Daten des Antragsteller (Das ist der Eigentümer des Flurstücks auf dem die Gebäude eingemessen werden sollen)

 

Um welches Flurstück in welcher Gemarkung handelt es sich?

 

Wann wurde(n) das(die) Gebäude errichtet oder verändert?

 

Für den Fall das außer dem oben genannten Auftraggeber eine andere Person die Kosten trägt geben Sie hier die entsprechenden Angaben ein. Ansonsten lassen Sie diese Felder einfach leer.

 

Datenschutzerklärung


Mit dem Absenden erklären ich das ich verstehe, das durch die Bearbeitung dieser Anfrage keine Kosten entstehen. Erst wenn der Antrag rechtsverbindlich unterzeichnet dem Vermessungsbüro vorliegt kommt es zur kostenpflichtigen Bearbeitung.

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