Hier gibt es Unterstützung für die wichtigsten Vermessungsleistungen und Informationen im Kataster
Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur ist Sven Thanert nach §20 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen befugt, Vermessungen an Grundstücken auszuführen. Dazu gehören die Zerlegung (Bildung neuer Flurstücke zwecks Eigentumswechsel), Gebäudeeinmessung, Grenzwiederherstellung und Bodenordnungsverfahren. Als Sachverständiger Gerichtsgutachter ist Sven Thanert auch für Gerichte tätig.
Sie benötigen für einen Bauantrag oder Ihre Bank amtliche Katasterauszüge:
Diese Auszüge (Flurkarte, Eigentümerliste der Nachbarn, Bodenschätzungsergebnisse) können Sie direkt bei uns (ohne versteckte Mehrkosten) bestellen. Zum Antrag >>
Mehr… Weniger…Sie wollen einen Teil eines Flurstücks erwerben/veräußern:
Es ist ein Antrag zur Flurstücksbildung nötig
Mehr… Weniger…Sie wollen ein Gebäude einmessen lassen
Mit dem Antrag auf Gebäudeeinmessung erfüllen Sie Ihre Eigentümerpflicht nach §6 SächsVermKatG.
Mehr… Weniger…Sie kennen den rechtsverbindlichen Grenzverlauf nicht, wollen rechtverbindliche Grenzzeichen gesetzt haben. Es gibt Zweifel am örtlichen Grenzverlauf?
Ein Antrag auf Grenzwiederherstellung gibt Sicherheit. Es werden an den beantragten Punkten neue Grenzmarken gesetzt bzw. die vorgefundenen Grenzmarken überprüft.
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