Alle für einen Antrag und eine genaue Gebührenvorschau erforderlichen Angaben sind mit einem * gekennzeichnet.
Machen Sie sich keine Sorgen. Wenn etwas wichtiges fehlt, melden wir uns bei Ihnen!
Daten des Antragsteller (Das ist der Eigentümer des Flurstücks)
Wir benötigen die Flurstücksnummer des Flurstücks an dem die Grenzpunkte vermessen werden sollen.
Weiterhin können uns entweder beschreiben welche und wie viele Grenzpunkte Sie vermessen haben wollen oder Sie übergeben uns eine Datei. (z.B. eine Ausdruck der Flurkarte in dem die entsprechenden Punkte markiert sind als PDF oder Bilddatei).
Eine Kartengrundlage können Sie beim Sachsenatlas erstellen. (Achtung! Sie müssen POPUP's erlauben)